-
- Letzte Forenbeiträge
-
- Gehe zum letzten Beitrag Verkaufe meinen Ford F100 Shortbed aus 1965
- Gehe zum letzten Beitrag 52' F1 RatRod für das Enkelkind
- Gehe zum letzten Beitrag Bierkrug gesucht?
- Gehe zum letzten Beitrag Datenbank Werkstatt-Adressen
- Gehe zum letzten Beitrag Schiebefenster F250 71
- Gehe zum letzten Beitrag Lenkgetriebe
Übergangsvorschriften für die TÜV-Erstabnahme (§21)
- burnout
- Administrator
- Beiträge: 3056
- Registriert: 22. Mär 2017, 11:55
- Wohnort: Bramsche
- Website: http://www.my-mach1.com
- Fuhrpark: '67 Mustang | '67 Fairlane 500 Ranchwagon | '69 Mustang Mach 1 | '69 Torino GT
- Likes vergeben: 218 x
- Likes erhalten: 721 x
Übergangsvorschriften für die TÜV-Erstabnahme (§21)
Auszug aus dem ADAC Ratgeber zum Thema Übergangsvorschriften. Ich denke, das kann hilfreichsein, wenn ihr mit dem Prüfingenieur mal wieder drüber diskutieren müsst, ob etwas verpflichtend nachgerüstet werden muss oder auch so positiv begutachtet werden muss.
- Dateianhänge
-
- ADAC_Oldtimer-Ratgeber_2017-2018_Kapitel_17_43141.pdf
- (111.33 KiB) 369-mal heruntergeladen
