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Rechtstipp

Verfasst: 18. Apr 2026, 14:00
von Sally67
Hi Leute,
eine Bekannte sucht gerade Rat.
Nach dem Tod ihres Mannes, wurde vor 4 Monaten die von ihm in Eigenregie jahrelang aufwendig restaurierte 67er Corvette verkauft.
Kurz vor seinem Tod wurde der TÜV erneuert, der Zustand lag laut Wertgutachten bei einer 2.
Der Wagen ging für 36K nach Östereich.
Jetzt schreibt der Anwalt der eingetragene 350er Motor wäre nur ein 305er, und am Wagen treten
erhebliche Mängel auf.
Es steht eine Rückzahlung von 10K im Raum und der Anwalt fordert 600€ gleich mit.
So,was tun oder wie reagieren? Unsere Bekannte ist nicht rechtsschutzversichert und
hat nun gehörigen Bammel.
Ein Rückkauf kommt wohl nicht in Frage,da die Vette wohl zerlegt ist.

Gruß und

Re: Rechtstipp

Verfasst: 18. Apr 2026, 14:13
von Schraubaer
Hat die in einem Kaufvertrag "Sachmängelhaftung" ausgeschlossen, STINKEFINGER!
Anwältliche Auskunft vom ADAC ist auch für Nichtmitglieder nicht teuer!
Was soll man hier ohne Kenntnisse des Verkaufs/Vertrages raten???

Re: Rechtstipp

Verfasst: 18. Apr 2026, 15:22
von mem64
Da fehlen eine Menge Informationen.
Wenn der zerlegt ist, befindet er sich nicht mehr in "Verkaufszustand" somit wäre sie THEORETISCH raus. Wer weiß denn, ob der den Motor "getauscht" hat um sich jetzt die Restauration bezahlen zu lassen......???
...und 305 und 350 könnte man u.U. Noch als Tippfehler erklären....

....alles hypothetisch und gemutmaßt aufgrund fehlender Informationen!!!

Re: Rechtstipp

Verfasst: 18. Apr 2026, 15:31
von Sally67
Danke Heiner und Martin,
ich frag nach oder schau mal in den Vertrag.
Ob das n Allerweltsvertrag oder speziell für Oldtimer muss ich sehen.
@Martin: eben, alles hypothetisch und gemutmaßt

Gruß und