Eintragung von Aftermarket Alufelgen möglich ???

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Grischan
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Beitrag von Grischan » 15. Feb 2024, 13:47

Henk hat geschrieben:
15. Feb 2024, 09:12
Bei American Racing fühlt sich diesbezüglich wohl niemand zuständig, keinerlei Rückmeldung.

Der TÜV reagierte da etwas verschnupft im Sinne von "Das Dokument ist wohl echt, aber ohne Relevanz!"
Ich habe gestern nochmal bei AR nachgefasst und bekam direkt folgende Rückmeldung:
"... I have forwarded this to a representative in your area who will reach out shortly. If you are not contacted within the next 2 business days, please feel free to respond to this email and I'll make sure we handle it right away."

Mal schauen (ob) was passiert....

LuKi
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Beitrag von LuKi » 15. Feb 2024, 18:33

Hallo,

ich möchte ein wenig Klarheit bei den Begrifflichkeiten schaffen.
Der Prüfingenieur (PI) muss als Voraussetzung den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master besitzen. Er darf Änderungsabnahmen nach §19(3) durchführen, sofern gültige Prüfzeugnisse (ABE, Teilegutachten) vorliegen, die ihn dazu befähigen.
Der PI kann sich weiterbilden zum amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder zum Sachverständigen des Technischen Dienstes (SVTD). Nur dann darf er Begutachtungen nach §19(2) durchführen, sogenannte Einzelabnahmen. Dies kommt z. B. häufig bei Rad/Reifenkombinationen in Verbindung mit einer Tieferlegung vor.
Für eine Einzelabnahme muss mindestens der Nachweis vorliegen, dass das Teil in Serie gefertigt wird (ab wann ist eine Fertigung eine Serie?) und dass der Hersteller über ein anerkanntes QM-System verfügt.
Das hier beschriebene Dokument der DAkkS bescheinigt nur, dass der TÜV Süd am genannten Standort (Labor) Prüfungen nach der amerikanischen Norm durchführen darf.
Allein das amerikanische Produkthaftungsgesetz verbietet es den Herstellern Felgen auf den Markt zu bringen, die qualitativ so schlecht sind, dass sie vermehrt brechen und dadurch Personenschäden zu beklagen wären. Abgesehen von den Rundlaufeigenschaften bin ich der persönlichen Meinung, dass US-Aluminiumfelgen im richtigen Verwendungsbereich stabil sind.
In Deutschland benötigen wir diese Prüfzeugnisse um eine legale Änderungsabnahme oder Begutachtung zu vollziehen, da ansonsten jeder PI, aaS oder SVTD seinen Job riskiert. D.h. leider, dass ein illegales Produkt durch eine "Eintragung" nicht legalisiert wird, sondern vielmehr die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges durch die illegale Eintragung erlischt. Und dies ist auch der Fall, wenn man die Felgen einfach so fährt, nur dass man sich die Kosten für die an sich sinnlose Eintragung spart.
Gruß
Thomas

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GC-33
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Beitrag von GC-33 » 18. Feb 2024, 09:49

Hallo zusammen,

...vielleicht kann ich etwas zur Lösung beitragen

...im April 2013 hatte ich das Problem, mangels Auswahlmöglichkeiten die Reifen Größe zu ändern
...195er waren für meinen Mustang eingetragen, die größere Auswahl war jedoch bei der 205er
...also hin zu meimen Graukittel und über das anstehende Problem freundlich geredet
...ja, die 205er können eingetragen werden
...und wenn ein Gutachten für die Alu-Felgen vorliegt, dann kann ich die auch eintragen

...beim nächsten Besuch beim TÜV legte ich eine Bescheinigung von American Recing vor
...siehe Bild 1 Bild
...jetzt stand der TÜV-Abnahme nichts mehr im Wege
Bild
...der nächste Schritt war nur noch die Eintragung in die KFZ-Zulassungspapiere
Bild

...Ende gut - Alles gut
...ich hoffe, der Beitrag war hilfreich

Gruß Günter

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Beitrag von Red Convertible » 18. Feb 2024, 13:28

Hi Günter,
hier geht's explizit um die Eintragung der Aluminiumfelgen von American Racing als Aftermarket Teil in den verschiedenen Größen.
Bei dir hat der PI fälschlicherweise anhand des Schriftstücks angenommen, das die Outlaw II Räder als originale oder optionale Erstausrüstung für den Mustang produziert wurden und diese als Original Felge eingetragen, was so aber nicht korrekt ist, weil AR meines Wissens kein Erstausrüster für Ford war, sondern seine Felgen lediglich als Zubehör für verschiedene Lochkreise der Fahrzeughersteller angeboten hatte.
Somit kann deine Eintragung jederzeit wieder aberkannt werden, wenn ein anderer PI die wahren Umstände kennt.
jetzt ohne C-Code Cabrio ;)
LG
Mario
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RalfR
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Beitrag von RalfR » 18. Feb 2024, 14:42

Moin,

Eine Eintragung von US Felgen ist nicht legal möglich.

Das Thema hab ich schon gewerblich vor mehreren Jahren AD Acta gelegt.

Es gibt kein in der EU anerkanntes Prüfdokument dazu. Bis jetzt hat kein Importeur Festigkeit prüfen lassen!

Würde das einer machen, könnte man das legalisieren.

Fakt ist, dass der TÜV Nord US Felgenhersteller im QM geprüft hat.

Somit bestätigt der TÜV Nord eigentlich, dass das alles im Rahmen ist und prüft auch deren „Traglasten“.

Nach mehreren Mails und Telefonaten mit dem TÜV Nord kann von denen niemand erklären, warum man zwar positiv akkreditiert aber in Deutschland nicht positiv begutachtet was man in den USA als nachgewiesen in Ordnung geprüft hat…

Nachdem keine Argumentation vom TÜV Nord mehr kam, hat man einfach den Kontakt abgebrochen und sich am Telefon verleugnet.

Tatsache ist auch, dass geprüfte deutsche Felgen mehrfach gebrochen sind…Azev, BBS, ROD, etc. Prinzipiell sagt das Festigkeitsgutachten nichts aus, da ja nicht jede Felge aus der laufenden Produktion sondern nur die 2-4 Musterräder geprüft und archiviert wurden.

Man muss sich einfach damit abfinden dass das nicht funktioniert.

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Beitrag von RalfR » 18. Feb 2024, 14:42

GC-33 hat geschrieben:
18. Feb 2024, 09:49
Hallo zusammen,

...vielleicht kann ich etwas zur Lösung beitragen

...im April 2013 hatte ich das Problem, mangels Auswahlmöglichkeiten die Reifen Größe zu ändern
...195er waren für meinen Mustang eingetragen, die größere Auswahl war jedoch bei der 205er
...also hin zu meimen Graukittel und über das anstehende Problem freundlich geredet
...ja, die 205er können eingetragen werden
...und wenn ein Gutachten für die Alu-Felgen vorliegt, dann kann ich die auch eintragen

...beim nächsten Besuch beim TÜV legte ich eine Bescheinigung von American Recing vor
...siehe Bild 1 Bild
...jetzt stand der TÜV-Abnahme nichts mehr im Wege
Bild
...der nächste Schritt war nur noch die Eintragung in die KFZ-Zulassungspapiere
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...Ende gut - Alles gut
...ich hoffe, der Beitrag war hilfreich

Gruß Günter
Hier wurde schlicht und einfach nur eine andere Reifengröße auf Serienfelgen eingetragen. Nix weiter.

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