Anhängerkupplung

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Dorfkind 0411
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Anhängerkupplung

Beitrag von Dorfkind 0411 » 11. Sep 2025, 22:29

Moin Leute......Ich weiß ja dass es schwierig ist eine originale Anhängerkupplung eintragen zu lassen,aber ich will nicht aufgeben. Bei meinem F100 1965 ist ja eine massive Anhängerkupplung (2,5cm stark) verbaut. Man muss nur die passende Kugel verschrauben und los geht's. Nur der TÜV tut sich da schwer . Ich habe auf dem letzten Treffen einen älteren Herren kennen gelernt der ein Ford Model A fuhr und einfach eine Kugel mit E Prüfzeichen an seine selbst gebaute Halterung geschraubt hat und siehe da, beim TÜV wurde alles eingetragen und er darf 750 Kilo ziehen. War dann heute ganz spontan auf einer Dekra Grillparty und neben dem leckeren Essen gab es natürlich auch Fachgespräche. Also eine Stützlast könnte man mir sofort eintragen für z.B. Fahrradträger. Wenn ich einen Nachweis erbringen kann was der F100 früher ziehen durfte ,dann könnte man evtl. auch eine Anhängelast eintragen. Und jetzt meine Frage......Gibt es irgendwo Aufzeichnungen was die Fahrzeuge früher ziehen durften ??? Ich wäre echt dankbar falls jemand etwas weiß!!!!

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Beitrag von Snickers » 11. Sep 2025, 23:06

Moin, die Fa. ORIS hat in 60er und 70er Jahren Expandiert in die USA und dort AHK gefertigt für Amerikanische Autos und das sehr erfolgreich. Problem ist die Fa. ORIS gibt es nicht mehr wurde von BOSAL übernommen und beide gehören zur ACPS Automotive GmbH zu finden in BW 74379 Ingersheim- Großingersheim,ich weiß das weil mein MARK IV auch eine AHK hatte von ORIS bis 2000kg siehe Bilder . Du kannst die Fa. ACPS Automotive anschreiben mir deinem Anliegen, die haben alle Unterlagen. Mfg 😎
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20230509_154955 - Kopie.jpg
20230509_154941.jpg
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Beitrag von Dorfkind 0411 » 12. Sep 2025, 05:56

Danke für den Tip,ich kann es ja mal versuchen. Aber bei mit steht leider gar nichts drauf ,die Traverse wird original von Ford sein. LG

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Beitrag von Braunschweiger » 12. Sep 2025, 09:14

Es gibt für Wohnmobile universale verstellbare Anhängerkupplungen mit Zulassung und Prüfzeugnis, den Prüfer mal ansprechen ob er da mitgehen kann.
Oder mal dort nachfragen, vielleicht haben die andere Ideen:
Ford F-100 1973-1979 https://share.google/xXWY1ULgMT3ynlTPd
Gruß Harald

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Beitrag von burnout » 12. Sep 2025, 10:04

In der "Ford Fun Fleet" Broschüre findest du auf Seite 6 unten folgenden Eintrag:
Towing Capacity-F100-F250-F350-1965.png
Die gesamte Broschüre habe ich angehängt. Neben dem Kugelkopf mit E-Prüfzeichen sollte das zum Erfolg führen :-)
Dateianhänge
1965_ford_recreational_car_and_truck_brochure_ar_96_212010_13211.pdf
(44.81 MiB) 15-mal heruntergeladen
Gruß
Christian

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Beitrag von Dorfkind 0411 » 12. Sep 2025, 13:17

Danke für eure Informationen....ich werde mich hinter klemmen und berichte ob ich es geschafft habe!!

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Beitrag von derschwabe » 12. Sep 2025, 14:26

Hi,

In meiner Gebrauchsanweisung steht es genau drin was gezogen werden darf (BJ80). Ich denke das steht in der aus deinem Baujahr ebenfalls drin.

Gruß
Max

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Beitrag von Dorfkind 0411 » 12. Sep 2025, 14:55

Da müsste ich mir mal eine Gebrauchsanweisung bestellen und nachschauen. Mich würde auch interessieren ob Ford die Anhängerkupplungen selbst produziert hat oder es einen Zulieferer gab !! Ein Zulieferer hätte wahrscheinlich sein Logo eingestanzt!!

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Beitrag von Dorfkind 0411 » 23. Sep 2025, 07:41

So ich habe jetzt mal den wichtigen Teil der Broschüre auf A3 gedruckt und wenn der Tüver aus dem Urlaub kommt lege ich Ihm das auf den Tisch.Mal sehen was Er sagt. Ich habe mal mein Fahrzeug unterstrichen . Bei Gross Trailer Weight steht 1,200 to 2,000 lb (w/trailer brakes) also 544 Kilo bis 907 Kilo !! Beziehen sich dann die 544 Kilo auf die ungebremste Anhängerlast und von 544-907 gebremste Anhängerlast!? So würde ich das verstehen. Ich hätte gedacht dass man mehr ziehen durfte!!
Dateianhänge
Screenshot_20250923_072701_Gallery.jpg

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Beitrag von Snickers » 23. Sep 2025, 08:06

Moin, in Deutschland darfst du nicht mehr als 750 kg ungebremst ziehen. Du kannst dein Leergewicht plus 75kg durch 2 teilen das Ergebnis zeigt was du Ungebremst ziehen darfst. Gebremst ist das ganze bedeutend höher kommt aber auf die Bauart der AHK an. Mfg 😎

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