1973 Ranchero 500

Zeigt uns eure Fahrzeuge!
StoneAge
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Beitrag von StoneAge » 6. Mär 2024, 07:04

derjoker hat geschrieben:
5. Mär 2024, 13:34

Kritik an "persönlich werdende" Kommentare sollte man hier eher meiden :lol:
Danke für Deinen Beitrag.

Ich bin auch ziemlich sicher, dass es hier eine Menge Leute gibt, die nicht so verbohrt sind und verstanden haben, was ich gestern sagen und zum Ausdruck bringen wollte und die mich keineswegs fehlgeleitet o.ä. interpretieren würden.
Aber tatsächlich scheint es hier auch einen "harten" Kern zu geben, der eben gerne und alles zulabert und sich dann auch gemeinsam sehr stark fühlt...
...dagegen ist schwer anzukommen. Und ich kann gut nachvollziehen, dass der Rest sich hier lieber raushält. Ist ja auch echt unangenehm.

Wiederholte Unterstellungen, ich wollte nur Lob einheimsen für meinen "Wahnsinnseinkauf" oder ich hätte irgendeine Frage in den Raum gestellt, stimmen eben einfach nicht. Das habe ich zwar gestern schon betont, aber trotzdem wird das anscheinend gerne weiterhin aufgegriffen und am Ende erklärt mir sogar noch jemand die Demokratie und dass dieser Thread nicht mein Eigentum ist, hui. Von jemandem, der laut seiner Signatur schon andere belästigt und das vermutlich auch noch witzig und sehr tough findet, gleichzeitig aber hier abflennt, weil ich angeblich der Beleidigende bin. Gutmenschen wie ihm kann wirklich keiner helfen.
Ganz zu schweigen von der schwachen Argumentation, die zu zerlegen keinen Sinn macht, denn verbohrt heisst ja irgendwie auch "festgefahren".
Man stelle sich also Ignore-Buttons mit den entsprechenden Namen darauf vor, die ich jetzt geklickt habe...
...ätsch. 8-)

In diesem Sinne bin ich dann hoffentlich jetzt raus aus dem Thema und, was etliche freuen dürfte, auch weitestgehend aus diesem Forum, obwohl mein "Wahnsinnseinkauf" sich (natürlich) als teilweise mängelbehaftet zeigt und ich mir gerne noch Tips dazu abgeholt und drüber geschrieben hätte.
Leider scheint das hier nicht möglich...


Grüße an alle, die nicht im Anti-Stone-Team spielen, der Rest geht mir am Ar*** vorbei.
Ihr seid zwar arm, aber wenigstens merkt Ihr's selbst nicht.

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Schraubaer
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Beitrag von Schraubaer » 6. Mär 2024, 07:39

Weg? Gut!
Sage, was wahr ist, trinke, was klar ist, esse, was gar ist und #%*, was da ist!!!

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Beitrag von mem64 » 6. Mär 2024, 08:22

.... du zerlegst dich selbst... und wie ich bereits schrieb: DU bist der, der hier alle beleidigt!!....
Ich setzte mich gerne mit den Dingen auseinander und ecke auch mal an, aber du bist ein hoffnungsloser Fall und ich fände es gut, wenn du das Forum wieder verlässt.
Achso: apropos Signatur! Man liest ja raus das du ne Spaßbremse bist.... aber schonmal was von Humor gehört?🤫

...und auch wenn du mich ignoriert hast.... du wirst das noch lesen!!🤣🤣🤣
Meine Nachbarn hören immer gute Musik...... ob sie wollen oder nicht 😆

Martin (mem)

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Beitrag von Schraubaer » 6. Mär 2024, 16:56

Schwall' nicht! ;)
Sage, was wahr ist, trinke, was klar ist, esse, was gar ist und #%*, was da ist!!!

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Beitrag von plumcrazy » 7. Mär 2024, 02:49

Schraubaer hat geschrieben:
29. Feb 2024, 17:52
Wenn man diese verhassten Poserkarren fährt, tut man gut daran zu wissen, wie weit man den Bogen spannen kann! 😉
ja, das hilft.

Wer ein ungestempeltes, schwarzes Kennzeichen fährt und auf einen missliebigen Ordnungshüter mit Ahnung trifft, kann am Ende vor Gericht stehen wegen einer Straftat. Es handelt sich um Kennzeichenmissbrauch.

Wer ein schwarzes Kennzeichen mit einem Aufkleber versieht, welcher ein amtliches Siegel vortäuschen soll, kann sogar Ärger gemäß §267 Strafgesetzbuch (Urkundenfälschung) bekommen.

Zitat:
„Zwar handelt es sich bei einem mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kraftfahrzeugkennzeichen (§ 8 Abs. 1, § 10 Abs. 3 Satz 1 FZV) um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 StGB (…). Nur das mit der Stempelplakette versehene Kennzeichen verkörpert die Erklärung der Zulassungsbehörde als Ausstellerin, dass das Fahrzeug unter diesem Kennzeichen für einen bestimmten, im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen worden ist (…). Fehlt eine solche Stempelplakette, lässt sich dem bloßen Kennzeichen keine beweisbestimmte und beweisgeeignete Erklärung der Zulassungsstelle entnehmen. Dann liegt keine Urkunde im Sinne des § 267 StGB vor, sondern nur ein Kennzeichen im Sinne der Strafvorschrift des § 22 StVG (…). Dass auf den „Dublettenkennzeichen“ eine Stempelplakette angebracht war, ist nicht festgestellt.“

Strafvorschrift § 22 StVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html
"Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist." Zitat Ende.

Fazit: Ich wünsche jedem das er Glück hat und nicht erwischt wird, kenne aber zwei Oldtimerfahrer, welche einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen einer Straftat haben.

Gruß

Carsten

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Beitrag von Schraubaer » 7. Mär 2024, 09:33

Kann gut sein, sind ja Moparfahrer! :mrgreen:
Okay, mieser Scherz.
Denke der Paragraph bezieht sich eher auf Vortäuschung einer nicht erfolgten Zulassung?!
Es geht ja in dem Text um den "Anscheinsversuch" einer Zulassung?!
Müßte man mal einen rechtskundigen fragen, haben wir hier einen?
"Meine" Bullen in den Foren sagen mir OWI.
Sage, was wahr ist, trinke, was klar ist, esse, was gar ist und #%*, was da ist!!!

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Beitrag von plumcrazy » 7. Mär 2024, 19:23

der obere ist der §267 und die Einwertung.

Hier ein Urteil zu einem Klebekennzeichen, welches statt eines gesiegelten Kennzeichen installiert war. Hat den Eigentümer EUR 150.000 gekostet.

https://www.autobild.de/artikel/urteil- ... 92401.html

Da ist es mit den "Bullen im Forum", wie Du schreibst, ähnlich wie mit den Ergebnissen von Eintragungen bei einem technischen Überwachungsverein. Viel Hören/Sagen

Gruß

Carsten

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Beitrag von Schraubaer » 7. Mär 2024, 20:46

Na und? Da hatte die Staatsanwalt mal den richtigen am Wickel!
Ich seh's sportlich, mal sehen wat kömmt!
Sage, was wahr ist, trinke, was klar ist, esse, was gar ist und #%*, was da ist!!!

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Beitrag von plumcrazy » 8. Mär 2024, 07:43

Schraubaer hat geschrieben:
7. Mär 2024, 20:46
Na und? Da hatte die Staatsanwalt mal den richtigen am Wickel!
Wieso hatte der Staatsanwalt den Richtigen am Wickel ?
Da hat jemand ein Klebekennzeichen aus ästhetischen Gründen an seinem Porsche verwendet, sowie in der US car Szene gerne ein Leichtkradkennzeichen aus den gleichen Gründen gefahren wird.

Oder ist es bloßer Sozialneid?

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Beitrag von mem64 » 8. Mär 2024, 09:12

plumcrazy hat geschrieben:
8. Mär 2024, 07:43
Schraubaer hat geschrieben:
7. Mär 2024, 20:46
Na und? Da hatte die Staatsanwalt mal den richtigen am Wickel!
Wieso hatte der Staatsanwalt den Richtigen am Wickel ?
Da hat jemand ein Klebekennzeichen aus ästhetischen Gründen an seinem Porsche verwendet, sowie in der US car Szene gerne ein Leichtkradkennzeichen aus den gleichen Gründen gefahren wird.

Oder ist es bloßer Sozialneid?
Mmmmhhhh 🤔.... mal abgesehen davon, das wohl jeder Fall individuell behandelt wird vor Gericht, denke ich schon das der Typ es ausgereizt hat.... hab mal n Bericht im Fernsehen gesehen wo von dem Fall erzählt wurde. Bevor das zur Klage von der Staatsanwaltschaft kam, stand zuerst ne Aufforderung zur Entfernung mit einem Bußgeld von 100,-€ im Raum. Der Typ hat sich aber vehement geweigert.
Meine Nachbarn hören immer gute Musik...... ob sie wollen oder nicht 😆

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